„Ich weiß gar nicht, was ich da sagen soll.“ Diesen Satz höre ich oft, wenn ein Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter ansteht.

Mir fällt dabei etwas auf: Fast alle bereiten sich darauf vor, was sie beantragen wollen. Kaum jemand bereitet sich darauf vor, wie er seine eigene Lage beschreibt. Dabei entscheidet das Zweite, ob über das Erste überhaupt gesprochen wird.

Deshalb habe ich einen Leitfaden geschrieben. Vierzehn Seiten, kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Du lädst ihn herunter und ich erfahre nicht einmal, dass du da warst.

Leitfaden herunterladen (PDF, 14 Seiten)

Was drinsteht

  • wie du deine Situation in zwei Sätzen beschreibst, die nachvollziehbar sind
  • ein durchgerechnetes Beispiel von der Ausgangslage bis zu dem Satz, den du im Gespräch sagst
  • die vier Fragen, aus denen sich dieser Satz fast von selbst ergibt
  • was du tun kannst, wenn dein Gegenüber Nein sagt, mit vier Rückfragen, die sachlich bleiben
  • eine Checkliste mit sechs Fragen, die du vorher beantworten können solltest
  • wie du prüfst, ob eine Weiterbildung zu dem passt, was Arbeitgeber tatsächlich verlangen

Was er nicht leistet

Er verschafft dir keinen AVGS. Beantragen kannst du ihn, ob er bewilligt wird, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Das steht auch im Leitfaden so drin, weil im Netz oft etwas anderes behauptet wird.

Er ersetzt auch keine Beratung. Er hilft dir, dein Anliegen so zu beschreiben, dass darüber sachlich gesprochen werden kann.

Warum ich ihn verschenke

Weil die meisten Menschen an dieser Stelle allein sind. Es gibt Erklärungen zum AVGS, aber kaum jemand sagt, wie man das Gespräch führt. Wenn dir der Leitfaden reicht und wir beide nie miteinander sprechen, hat er seinen Zweck erfüllt.

Und falls du magst, dass jemand mit dir draufschaut: Ein Kennenlerngespräch dauert zwanzig Minuten, ist online und kostet nichts.

Kennenlerngespräch buchen ↗

Nutzung und Weitergabe

© 2026 Manuela Mohr. Der Leitfaden ist für die persönliche Vorbereitung auf ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter bestimmt. Bearbeitung, Verkauf, die Nutzung in eigenen Coachings oder Kursen und die Ausgabe als eigenes Material sind nicht gestattet.

Weitergeben darfst du ihn gerne – am liebsten als Link auf diese Seite. Dann hat die nächste Person immer die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen

Kann ich einen AVGS nach einer Ablehnung noch einmal ansprechen?
Ja, du kannst das Thema in einem späteren Termin wieder ansprechen, am besten mit einer klareren Begründung und konkreten Angaben zur Maßnahme. Die Entscheidung liegt weiterhin bei deiner Vermittlungsfachkraft.

Muss ich einen Widerspruch einlegen?
Nicht unbedingt. Oft ist ein zweites, besser vorbereitetes Gespräch der erste Schritt. Hast du einen schriftlichen Bescheid, findest du darin die Rechtsbehelfsbelehrung. Für die Frage, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, wende dich an eine unabhängige Sozialberatung oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Gilt das auch beim Jobcenter?
Ja, auch Jobcenter können einen AVGS ausgeben. Auch dort entscheidet deine zuständige Fachkraft im Einzelfall.

Kostet mich das Kennenlerngespräch etwas?
Nein. Das Kennenlerngespräch dauert 20 Minuten und ist kostenlos.

Wenn dein AVGS bereits abgelehnt wurde, findest du im Beitrag „AVGS abgelehnt – was du jetzt tun kannst“ weitere Hinweise. Informationen über die mögliche Durchführung des Coachings gibt es unter AVGS-Jobcoaching online.